AGB


Teilnahmebedingungen für Golfunterricht/Golfkurse Mietbedingungen für Golfausrüstung, Datennutzung der Golfschule Golfwerk

Teil 1: Allgemeine Bestimmungen

1. Anmeldeverfahren; Zustandekommen des Vertrages; Leistungsumfang

1.1 Einzelunterricht

1.1.1 Eine verbindliche Anmeldung zu Golfunterrichtseinheiten (Einzelunterricht) erfolgt durch eine Reservierung von freien Unterrichtszeiten auf der Buchungsplattform der Homepage der Golfschule (golfwerk.com) oder auf fernmündlichem oder elektronischem Wege oder durch Ausfüllen des Kontaktformulars auf der Homepage der Golfschule. Alle Leistungsangebote der Golfschule stellen lediglich eine Aufforderung zur Abgabe einer Anmeldung dar und sind kein verbindliches Vertragsangebot.

1.1.2 Inhalt und Umfang des Einzelunterrichtes ergibt sich aus der jeweiligen Einzelbeschreibung oder aus der jeweils durchgeführten Analyse des verantwortlichen Trainers der Golfschule.

1.2 Gruppenkurse

1.2.1 Die verbindliche Anmeldung zu einem Gruppenkurs der Golfschule erfolgt durch ein schriftlich ausgefülltes Anmeldeformular oder durch ein Onlineformular

auf der Buchungsplattform der Homepage der Golfschule (golfwerk.com) oder auf fernmündlichem oder elektronischem Wege oder durch Ausfüllen des Kontaktformulars auf der Homepage der Golfschule, das alle Angaben gemäß Ziffer 1.2.2 enthält. Inhalt und Umfang des Gruppenkurses ergibt sich aus der jeweiligen Einzelbeschreibung.

1.2.2 Bei der Anmeldung zu einem Golfkurs hat der Interessent seinen Vor- und Nachnamen, seine Telefonnummer sowie die Kursbezeichnung anzugeben. Bei einer Online-Anmeldung ist zusätzlich eine E-MailAdresse anzugeben, unter der der Kursinteressent erreichbar ist.

1.2.3 Eine Bearbeitung der Anmeldung erfolgt nur, wenn eine Einzugsermächtigung erteilt wurde bzw. das anteilige Kursentgelt bar oder per Überweisung vorab beglichen wurde.

1.2.3 Der Anmeldeschluss ist jeweils in der Ausschreibung des Kurses bzw. in den Informationen zum jeweiligen Kurs vermerkt. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

1.2.4 Der Unterrichtsvertrag wird erst verbindlich, wenn bei Anmeldeschluss die in der jeweiligen Kursbeschreibung genannte Mindestteilnehmerzahl erreicht ist (aufschiebende Bedingung).

1.2.5 Ist die in der jeweiligen Kursbeschreibung genannte Höchtteilnehmerzahl bereits erreicht, erfolgt innerhalb von drei Werktagen eine entsprechende Mitteilung an den Kursinteressenten. Der Kursinteressent wird in die für den jeweiligen Gruppenkurs geführte Warteliste (nach Reihenfolge des Eingangs) aufgenommen. Soll eine Streichung von der Warteliste erfolgen, so hat der Kursinteressent dies der Golfschule mitzuteilen

1.2.6 Im Falle des Aufrückens wird der Unterrichtsvertrag jedoch erst verbindlich, wenn bei Anmeldeschluss die in der jeweiligen Kursbeschreibung genannte Mindes`eilnehmerzahl erreicht ist

2. Unterrichtsentgelt; Fälligkeit; Range Fee, Green Fee

2.1 Es gelten die in der aktuellen Beschreibung bzw. in den Informationen zum jeweiligen Golfkurs oder Einzelunterricht angegebenen Unterrichtsentgelte.

2.2 Einzelunterricht

Das Unterrichtsentgelt kann vor Ort in bar oder durch Vorabüberweisung auf das Geschäftskonto der Golfschule gezahlt werden.

2.3 Gruppenkurse

Die jeweiligen Kursentgeltbeträge werden zum Meldeschluss fällig, soweit sie nicht bereits bar oder per Überweisung beglichen wurden. Erfolgt eine Anmeldung erst während der vorgenannten Frist, verkürzt sich die Frist entsprechend.

2.4 Range Fee, Green Fee

Eventuelle Range Fees und/oder Green Fees sind, sofern sie nicht in dem Entgelt für das jeweilige Einzelangebot enthalten sind, jeweils vor Ort und vor Kursbeginn bei der Golfanlage zu entrichten. Ein entsprechender Hinweis auf die jeweilige Höhe erfolgt im Rahmen der Anmeldung gemäß Ziffer 1.1.1 bzw. 1.2.1.

3. Rückerstattung Entgelt

3.1 Stornierung Einzelunterricht

Eine Stornierung von Einzelunterrichtsstunden ist bis zu 24 Stunden vor dem vereinbarten Unterrichtstermin durch den Teilnehmer unter vollständiger Erstattung des vereinbarten Entgelts möglich. Bei Stornierungen nach dieser Frist ist das Entgelt in voller Höhe zu bezahlen.

3.2 Stornierung Gruppenkurse

Bei einer Stornierung bis sieben Kalendertage vor dem vereinbarten Kursbeginn wird 50 % des gezahlten Kursentgelts zurückerstattet bzw. ist dieses vom Kursteilnehmer zu bezahlen. Bei einer Stornierung zwischen sieben Tagen und 24 Stunden vor dem jeweiligen Kursbeginn werden 20 % des gezahlten Kursentgelts zurückersta`et bzw. sind 80 % des Kursentgelts vom Kursteilnehmer zu bezahlen.

3.3 Die Stornierung bedarf der Schriftform, wobei die Übersendung durch Telefax oder E-Mail ausreichend ist.

3.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Golfunterrichts bleibt unberührt. 

4. Durchführung des Unterrichts / der Kurse; Abbruch bzw. Absage des Golfunterrichts durch die Golfschule

4.1 Golfunterricht und GolYurse beginnen jeweils zu der in der jeweiligen Einzelbeschreibung ausgeschriebenen bzw. gegebenenfalls individuell vereinbarten Zeit.

4.2 Golfunterricht und GolYurse finden grundsätzlich bei jeder Witterung statt. Ziffer 4.3 bleibt hiervon unberührt.

4.3 Die Golfschule ist nach billigem Ermessen berechtigt, den Golfunterricht oder den Golfkurs abzubrechen oder kurzfristig abzusagen, wenn aus witterungsbedingten Gründen, insbesondere wegen Gewittergefahr, nässebedingter Unbespielbarkeit der Übungseinrichtungen, Nebel, Frost oder anderen von der Golfschule nicht zu vertretenden Gründen

• das Ziel des Kurses nicht erreicht werden kann, oder

• eine Gefährdung der Unterrichtsteilnehmer zu befürchten ist.

Dies gilt insbesondere im Falle einer Erkrankung des Golflehrers, aufgrund welcher eine Unterrichtserteilung nicht möglich ist.

4.4 Im Falle einer kurzfristigen Absage einer Unterrichtsstunde im Sinne der Ziffer 4.3 ist ein Nachholtermin zu vereinbaren. Kann innerhalb eines Zeitraums von einem Monat kein neuer Termin gefunden werden

und hat dies ausschließlich der Teilnehmer zu vertreten, so wird etwaiges vorab (anteilig) entrichtetes Entgelt nicht ersta`et.

4.5 Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Dies umfasst insbesondere etwaige Stornierungskosten für Übernachtung oder Anreise.

4.6 Das Recht der Golfschule zur außerordentlichen Kündigung eines GolYurses bleibt unberührt. 

5. Verhaltenspflichten; Haftungsbegrenzung

5.1 Der Teilnehmer ist während des Unterrichts bzw. der Kursstunden verpflichtet, den Anweisungen der für die Golfschule tä]gen Personen stets uneingeschränkt Folge zu leisten sowie die allgemeinen Golfregeln, die Golfetikette sowie die Haus- und Platzordnung der Golfanlage, auf der der Unterricht bzw. Kurs stattfindet, zu beachten. Die Haus- und Platzordnung liegt dem Teilnehmer zur Einsicht im Sekretariat der Golfanlage aus.

5.2 Die Haftung der Golfschule für Sach- und Vermögensschäden, die nicht Folge der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sind, ist gegenüber dem Teilnehmer ausgeschlossen, soweit nicht eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung der Golfschule, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen vorliegt.

5.3 Die etwaige Haftung gemäß Ziffer 5.2 ist der Höhe nach auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

5.4 Soweit die Haftung der Golfschule ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Golfschule.

Teil 2: Mietbedingungen

6. Mietbedingungen für Golfausrüstung

6.1 Bei der Anmietung von Golfausrüstung der Golfschule durch den Teilnehmer hat dieser die ihm zur Nutzung überlassenen Gegenstände sorgfältig und sachgemäß zu behandeln. Er darf die Gegenstände insbesondere ausschließlich auf offiziellen Golfplätzen und Übungseinrichtungen und nur entsprechend der Anweisungen durch die für die Golfschule tätigen Personen und im Einklang mit den Bes]mmungen der Haus- und Platzordnung verwenden. Unzulässig ist insbesondere die Benutzung von Golfschlägern auf Straßen oder steinigem Untergrund.

6.2 Der Teilnehmer haftet für Schäden, die an den gemieteten Gegenständen durch unsorgfältige und unsachgemäße Behandlung entstehen. Sämtliche Schäden an gemieteten Gegenständen hat der Teilnehmer unverzüglich der Golfschule anzuzeigen.

6.3 Gemietete Gegenstände bleiben während der Mietdauer Eigentum der Golfschule. Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, die Schläger/gemietete Gegenstände während der Mietdauer entgeltlich oder unentgeltlich Dritten zu überlassen.

Teil 3. Gesundheitsfragen; Datennutzung; Bild-Rechte 

7. Gesundheitsfragen 

7.1. Bei der erstmaligen Buchung von Golfunterricht hat der Teilnehmer auf etwaige bestehende gesundheitliche Beeinträchtigungen hinzuweisen, welche sich durch den Konsum von Golfunterricht verändern bzw. verschlechtern können.

7.2 Im Falle von nicht verantwortbaren Gesundheitsrisiken, behält sich die Golfschule nach billigen Ermessen den Ausschluss des Teilnehmers vor.

8. Datennutzung; Bild-Rechte

8.1 Der Teilnehmer stimmt der Erhebung, Speicherung und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten (Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Bilder und Videos beim Golfunterricht, Angaben im Gesundheitsfragebogen) für die Zwecke der Anbahnung, Durchführung und Abwicklung von Verträgen mit der Golfschule zu.

8.2 Jeder Teilnehmer willigt für alle bekannten und zukünftigen Publikationsarten in die unentgeltliche Verwendung seines Bildes und/oder Stimme für Gruppen-Fotografien und/oder Aufzeichnungen von Gruppenbildern und/oder Ton ein, die von der Golfschule oder eines von ihr Beauftragten im Rahmen des Golfunterrichtes zum Zwecke der Darstellung der Golfschule und ihres Golfschulangebots angefertigt werden. Die Einwilligung ist nicht widerruflich, es sein denn, es liegt ein wichtiger Grund vor.

Teil 4: Gerichtsstand

9. Gerichtsstand; anwendbares Recht; salvatorische Klause

9.1 Für sämtliche Streitigkeiten aus und in Zusammenhang mit Verträgen zwischen dem Teilnehmer und der Golfschule ist, soweit gesetzlich zulässig, das Gericht am Sitz der Golfschule zuständig. Auf Verträge zwischen dem Teilnehmer und der Golfschule findet ausschließlich österreichisches Recht Anwendung.

9.2 Sollte eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Zur besseren Lesbarkeit werden personenbezogene Bezeichnungen, die sich zugleich auf Frauen und Männer beziehen, generell nur in der männlichen Form angeführt. Dies soll jedoch keinesfalls eine Geschlechterdiskriminierung oder eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes zum Ausdruck bringen.



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